O-Ton + Magazin: Schmerzensgeld nur bei Nachweis

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das war genau das Problem in dem Fall, dass der Kläger nicht nachweisen konnte, dass der Unfall causal – das heißt ursächlich – für seine weiteren Beschwerden war. Deswegen wurde die Klage auch überwiegend abgewiesen. Weil Sie müssen dann, wenn Sie Schmerzensgeld verlangen, genau nachweisen können aufgrund von medizinischer Gutachten, dass die Schmerzen von dem Unfall herrühren und dass sie nicht schon vor dem Unfall bestanden. – Länge 24 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Schmerzensgeld nur bei genauem Nachweis

Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg. Hören Sie mal den ganzen Fall:

Beitrag:

In der Regel muss der Nachweis für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sehr genau, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war folgendermaßen:

O-Ton: Ein Fahrradfahrer erlitt durch einen Unfall schwere Verletzungen und forderte danach Schmerzensgeld. – Länge 6

O-Ton: SFX

O-Ton: Er hatte Verletzungen am rechten Augenlid, am rechten Unterkiefer und am linken Knie. Außerdem verletzte er sich am Gebiss, ein Zahn brach ab, zwei Zähne waren locker. – Länge 12 sec.

Damit wurden nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus auch zehn ungeplante Besuche beim Zahnarzt fällig. Die Haftpflichtversicherung zahlte 3.000 Euro Schmerzensgeld.

O-Ton: Er wollte noch mehr, der Kläger. Er behauptete, er habe Schlafstörungen und Kopfschmerzen als posttraumatische Belastungsstörung und außerdem mache ihm eine Narbe am Kinn zu schaffen. – Länge 10 sec.

Stellt sich für den Laien die Frage: Wie weist man Schlafstörungen glaubwürdig nach? Das Problem hatten auch die Richter, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Das war genau das Problem in dem Fall, dass der Kläger nicht nachweisen konnte, dass der Unfall causal – das heißt ursächlich – für seine weiteren Beschwerden war. Deswegen wurde die Klage auch überwiegend abgewiesen. Weil Sie müssen dann, wenn Sie Schmerzensgeld verlangen, genau nachweisen können aufgrund von medizinischer Gutachten, dass die Schmerzen von dem Unfall herrühren und dass sie nicht schon vor dem Unfall bestanden. – Länge 24 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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