Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Beim Ausparken ist es immer wichtig aufzupassen. Beim Rückwärtsausparken wird sogar teilweise gefordert, dass man jemanden beauftragt, einen auszuwinken. Damit dieser aufpasst, wenn es für einen selbst sehr unübersichtlich ist. Und es ist immer so, dass derjenige, der in Bewegung ist, mehr Verschulden hat als derjenige, der sein Auto zum Stehen gebracht hat. – Länge 18 sec.
So war es auch in dem Fall: Beim Rückwärtsausparken aus zwei schräg gegenüberliegenden Parktaschen war es zu einer Kollision gekommen. Der genaue Unfallhergang war strittig. Das Landgericht Saarbrücken entschied auf eine Verteilung des Schadens von 80 zu 20 Prozent, da ein Fahrzeug stand, das andere nicht. Mehr Infos unter www.verkehrsrecht.de.
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