O-Ton + Magazin: Versicherungsschaden sofort melden!

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Ehepaar wollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen für ihr Wohnhaus. Im November haben sie den Antrag gestellt, im Dezember kam es zu einem Wasserschaden. Den haben sie dann auch reparieren lassen. Mitte Januar haben sie dann die Versicherungspolice von der Versicherung erhalten, bei der sie den Antrag auf eine Versicherung gestellt hatten. Nachdem sie diesen Versicherungsschein erhalten hatten, haben sie dann den Wasserschaden gemeldet, die Rechnung geschickt und wollten den Schaden dann beglichen bekommen. – Länge 23 sec.

Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung: Eine Meldung des Schadens sechs Wochen nach dem Vorfall ist zu spät. Zu Recht, wie das Gericht entschied.

Mehr Informationen dazu gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Versicherungsschaden sofort melden!

Bei einem Schadens sollte man dies unverzüglich der Versicherung melden, ansonsten könnte der Schadenersatzanspruch verloren gehen. Die schnelle Information ist selbst dann wichtig, wenn der Antrag auf Abschluss einer Versicherung zwar gestellt, der entsprechende Versicherungsschein aber noch nicht zugesandt wurde.

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Der Teufel steckt häufig im Detail – und bei einer Versicherung im Kleingedruckten, so wie in diesem Fall, der jüngst das Amtsgericht München beschäftigte. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Ehepaar wollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen für ihr Wohnhaus. Im November haben sie den Antrag gestellt, im Dezember kam es zu einem Wasserschaden. Den haben sie dann auch reparieren lassen. Mitte Januar haben sie dann die Versicherungspolice von der Versicherung erhalten, bei der sie den Antrag auf eine Versicherung gestellt hatten. Nachdem sie diesen Versicherungsschein erhalten hatten, haben sie dann den Wasserschaden gemeldet, die Rechnung geschickt und wollten den Schaden dann beglichen bekommen. – Länge 23 sec.

Doch die Versicherung zahlte nicht. Begründung: Eine Meldung des Schadens sechs Wochen nach dem Vorfall ist zu spät.

O-Ton: SFX

Dadurch habe sie – die Versicherung – keine Möglichkeit gehabt, den Schaden zu begutachten und zu prüfen. Denn es müsse schon festgestellt werden: War es wirklich ein Wasserrohrbruch gewesen oder ein schon länger vorhandenes Leck. Das Ehepaar wollte das nicht hinnehmen, klagte und verlangte die Zahlung von 3.700,- Euro.

O-Ton: SFX

Doch die Klage blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt Swen Walentowski empfiehlt daher:

O-Ton: Du musst den Schaden sofort melden, auch wenn man die Versicherungspolice noch nicht da ist. Für die Versicherung und auch für den Versicherten gelten vorvertragliche Pflichten. Das war also mehrere Wochen nach dem Schaden. Und auch noch nach der Reparatur den Schaden zu melden ist definitiv zu spät. Das gilt für alle, die noch auf den Versicherungsschein warten. Es gilt aber auch für alle anderen, die schon einen Versicherungsschein besitzen. Bitte sofort jeden Schaden der Versicherung melden. – Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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