O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Wildunfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Die Richter sind zu der Auffassung gelangt, dass sich die Autofahrerin, die mit dem Reh kollidiert war, hätte vergewissern müssen, dass das Reh nicht mehr störend auf der Straße lag. Also, nach einem Wildunfall ist man schon verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Beeinträchtigung mehr auf der Straße vorhanden ist. – Länge 15 sec.

Aber auch der Fahrer, der danach mit dem Rehkadaver kollidierte, ist nicht ganz schuldlos, so die Richter. Er habe gegen das Sichtfahrtgebot verstoßen und sei wahrscheinlich zu schnell gefahren. Darum das salomonische Urteil: Der Schaden von 2.500 Euro wird geteilt.

Nachzulesen sind der Fall und diverse Tipps zu Wildunfällen unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Vorsicht beim Wildunfall

Wer ein Reh anfährt, sollte sich vergewissern, dass es keine Gefahr mehr für den folgenden Verkehr darstellt. Sonst kann es teuer werden. Allerdings müssen auch die anderen Autofahrer aufpassen und das Sichtfahrtgebot einhalten. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Eine Autofahrerin kollidierte bei Dunkelheit mit einem Reh. Sie fuhr aber trotzdem weiter, denn sie vermutete, das Tier sei tot und könne andere Autos nicht mehr gefährden.

O-Ton: Das war jedoch so nicht der Fall und es kam zu zwei Unfällen mit PKWs, weil deren Fahrer das Reh, das sich noch auf der Straße befand, nicht gesehen hatten. – Länge 9 sec.

..sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Kurze Zeit später gab es noch zwei weitere Unfälle mit dem nun auf der Fahrbahn liegenden Reh. Dabei wurde ein Auto beschädigt. Den Schaden in Höhe von rund 2.500 Euro wollte die Versicherung erstattet haben und ging vor Gericht.

O-Ton: Die Richter sind zu der Auffassung gelangt, dass sich die Autofahrerin, die mit dem Reh kollidiert war, hätte vergewissern müssen, dass das Reh nicht mehr störend auf der Straße lag. Also, nach einem Wildunfall ist man schon verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Beeinträchtigung mehr auf der Straße vorhanden ist. – Länge 15 sec.

Allerdings: Auch der Fahrer des versicherten Autos ist nicht ganz schuldlos, so die Richter. Er habe gegen das Sichtfahrtgebot verstoßen und sei wahrscheinlich zu schnell gefahren. Und dann das salomonische Urteil: Der Schaden wird geteilt.

O-Ton: SFX

Und da gerade im Herbst Wildunfälle zunehmen, hat Bettina Bachmann noch einige Tipps, wie man sich im Schadensfall verhalten sollte.

O-Ton: Sie müssen erstens die Unfallstelle sichern für den nachfolgenden Verkehr. Sie müssen – je nachdem wie groß der Schaden ist – vielleicht auch die Polizei hinzurufen. Sie müssen das Tier von der Straße wegschaffen. Wenn Ihnen das nicht allein gelingt, auch mit Hilfe der Polizei. Je nachdem wie groß das Tier ist, kann es sein, dass Sie das nicht allein bewerkstelligen können. – Länge 22 sec.

Nachzulesen sind der Fall und diverse Tipps zu Wildunfällen unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.  

 

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