09Jul/09

O-Ton + Magazin: Kirschkern im Gebäck

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Auch ein Gebäckstück müsse grundsätzlich hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Allerdings können auch gerade die Konsumenten bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung – Kirschfüllung – eines Gebäckstücks nicht ganz ausschließen, das dies in seltenen Fällen auch mal einen kleinen Stein oder davon enthalten kann. Schließlich ist das ein Naturprodukt. – Länge 18 sec.

Den passenden Anwalt und den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de

Magazin: Kirschkern im Gebäck – kein Schadensersatz

Anmod: Wer in einer Bäckerei Gebäck mit Kirschfüllung kauft, muss damit rechnen, dass in dem Kuchen gegebenenfalls noch ein Kirschkern enthalten ist. Wer sich beim Zubeißen einen Teil des Zahnes abbricht, kann vom Bäcker weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld verlangen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Text:

Es sollte eine kleine Schlemmerorgie werden – der Kläger freute sich auf seinen so genannten „Kirschtaler“, ein Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuseln. Doch entsprechend dem alten physikalischen Grundsatz „wo ein Körper ist, kann kein anderer sein“ kam es zum Duell: Zahn contra Kirschkern.

O-Ton: SFX

Der Kirschkern gewann gegen einen Eckzahn – der Zahnarzt machte für diese „harte“ Begegnung eine Rechnung mit Eigenanteil von 235,60 Euro auf. Zusätzlich wollte unser Kuchenfan noch ein angemessenes Schmerzensgeld von etwa 200 Euro.

O-Ton: SFX

Er konnte sich bei Amtsgericht und Landgericht mit seinem Wunsch auch durchsetzen, nicht aber bei den höchsten deutschen Zivilrichtern. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Bäckers, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Auch ein Gebäckstück müsse grundsätzlich hohen Sicherheitsanforderungen genügen. Allerdings können auch gerade die Konsumenten bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung – Kirschfüllung – eines Gebäckstücks nicht ganz ausschließen, das dies in seltenen Fällen auch mal einen kleinen Stein oder davon enthalten kann. Schließlich ist das ein Naturprodukt. – Länge 18 sec.

Die Beharrlichkeit des Bäckers hat sich gelohnt, am Ende ist er doch noch zu seinem Recht gekommen. Swen Walentowski empfiehlt, sich vor einer juristischen Entscheidung stets kompetent beraten zu lassen.

O-Ton: Bevor man einen Rechtsstreit anfängt, sollte man sich immer über die Rechte und Pflichten informieren lassen. Und zwar mit anwaltlicher Hilfe. Oftmals lohnt auch der Gang zum Anwalt im Vorfeld, jetzt würde man beispielsweise wissen: Der Bundesgerichtshof hat diese Fälle jetzt entschieden. Wenn jetzt jemand einen anderen Bäcker verklagen lassen wollte, würde der Gang zum Anwalt sich lohnen, weil der dann sagen würde: Nein, der BGH hat entschieden, streng diesen Prozess nicht an. – Länge 22 sec.

Den passenden Anwalt und den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de

Absage.

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08Jul/09

Rechner vor Bot-Netzen schützen

Damit können dann auf Knopfdruck die entsprechenden Botschaften verschickt werden, die wahren Auftraggeber hinter der Mailflut bleiben unerkannt.
Wenn es ein durch Botnetze Geschädigter genau wissen will und nach dem Übeltäter forscht, dann kommt er zunächst auf den unmittelbaren PC-Eigentümer zu, den er anhand der IP-Adresse identifizieren kann. Er kann versuchen, den Besitzer des Rechners in Regress zu nehmen. Wenn man dann nicht nachweisen kann, dass alles getan wurde, um sich vor der Zombifizierung zu schützen, kann man zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Allen Botnetzen gemeinsam ist ihr grundsätzlicher Aufbau. Ein spezieller Bot-Master steuert die infizierten PCs aus der Ferne. Diese Rechner in Haushalten wie in Büros werden durch die klassischen Verbreitungswege von Malware befallen: durch mit Schadcode infizierte Websites, vermeintliche Video-Codecs, die Schadsoftware mitbringen, verseuchte E-Mail-Anhänge etc. Obendrein tricksen die Schädlinge Antivirenprogramme aus, indem die Bots ihren Programmcode vor jeder Neuinfektion ändern, so dass im Moment der Infektion keine Übereinstimmung mit den Signaturen der Antivirensoftware-Hersteller besteht.

08Jul/09

Bitkom: Preisdruck gefährdet Infrastrukturausbau

Er verwies auf den Preisverfall bei verschiedenen Angeboten und fügte hinzu: „Wir sind ja bereit, als Branche hier enorm zu investieren, nur muss man die Rahmenbedingungen eben auch schaffen, dass das funktioniert“. Scheer bezifferte das Investitionsvolumen insgesamt auf „hohe zweistellige Milliardenbeträge“.

Für Verbraucher seien aus Brüssel verordnete Preissenkungen sehr angenehm. „Aber wir müssen auch sehen, dass die Telekommunikationsunternehmen in der Lage bleiben, ihre Investitionen zur Verbesserung unserer Infrastruktur zu tätigen. Und da sehe ich im Augenblick Probleme.“ Die Unternehmen bräuchten für ihre Investitionen „feste Geschäftsmodelle und da spielt der Preis natürlich eine wichtige Rolle“. Bei Unsicherheiten in diesem Bereich hielten sich die Unternehmen aber zurück, betonte Scheer.

08Jul/09

Zugangskontrollen in Firmen

„Dann ist auf dem Ausweis bzw. in dem System, das die Chipkarte kontrolliert, vermerkt, wer wann zu welcher Zeit nicht hinein darf. Das wird schon im Komplettdesign von einem System hinterlegt“, sagte Carsten Sommer von der Sicherheitsfirma Reiner SCT dem Portal.
Für  Geschäftsführer, die gelegentlich auch am Wochenende oder spät nachts im Büro arbeiten müssen, sei eine solche Reglementierung aber nicht sinnvoll. Für solche Fälle lasse sich das System mit einem Wachdienst koppeln, der aufmerksam gemacht wird, wenn z.B. jemand um 4 Uhr morgens die Räume betritt. „Wir bieten in unserem System eine elektronische Anwesenheitsliste an“, sagte der Chipkarten-Spezialist. „Sobald sich ein Mitarbeiter einbucht, geht die Ampel auf Grün. Falls ein Wachdienst involviert ist, kann der nach dem Rechten sehen. Oder einfach die Durchwahl der entsprechenden Person wählen, um herauszufinden, ob es derjenige ist, als der er sich ausgibt. Vielleicht kann der Wachmann auch ein bestimmtes Passwort abfragen, das sich einmal pro Monat ändert“, schlug Sommer vor.

06Jul/09

Audi: „Silberstreif am Horizont“

Er fügte hinzu: „Beflügelt werden wir durch unsere junge Produktpalette und weitere neue Produkte, beispielsweise den Audi A1, der im kommenden Jahr in den Markt eingeführt wird.“ Stadler unterstrich, dass Audi „auf jeden Fall“ an dem selbstgesteckten Ziel festhalte, bis 2015 weltweit erfolgreichster Premium-Hersteller zu werden. „Wir haben bereits heute unsere direkten Wettbewerber in Westeuropa überholt und sind Premium-Marktführer. Auf diesem Erfolg ruhen wir uns nicht aus, sondern geben weiter Gas“, betonte der Audi-Chef und sieht sein Unternehmen dafür gut aufgestellt: „Jeder Talsohle folgt auch ein Wiederaufstieg.“
„Wenn Sie die richtigen Produkte zur richtigen Zeit in den Markt bringen, werden Sie zu den Gewinnern gehören“, meinte Stadler und nannte als Beispiel den Audi Q5. „In einer Zeit, in der sich Andere im SUV-Markt schwer tun, fährt er von Verkaufserfolg zu Verkaufserfolg.“