12Feb/09

Kampf der Internetgiganten bei Autoersatzteilen

Möglicherweise könne Ebay Motors auch von dem neuen Marktteilnehmer profitieren, sagte Flasbarth der Zeitung: „Durch den Einstieg von Amazon bekommt eine große Kundengruppe Kontakt mit dem Teilehandel im Internet. Das wird auch positiv auf uns abstrahlen.“

Amazon will seine Bekanntheit im Internet und die Finanzkraft als Börsenunternehmen nutzen, um zu einem der wichtigsten Teilehändler im Netz zu werden. „Wir wollen der Anbieter sein, bei dem der Kunde alles findet, was sich um Auto und Autozubehör dreht“, sagte Ralf Kleber, Deutschland-Chef von Amazon, der Automobilwoche. Ziel des neuen Verkaufsbereichs Autoteile ist es, „Kunden den attraktivsten Preis zu bieten, und zwar nicht nur bei einzelnen Produkten, sondern über das gesamte Angebot hinweg“, sagte Kleber.

12Feb/09

Golf VII kommt bereits Ende 2011

„Auf diesen Feldern werden wir mit der sechsten Auflage des Golf in der Großserie noch vergleichsweise wenig zu bieten haben“, bestätigte ein hochrangiger VW-Manager der Automobilwoche. „Deshalb müssen und werden wir beim Golf VII auf dem zentralen Gebiet alternativer Antriebe mit umso größerer Wucht auftreten.“

Automobilwoche liegen vertrauliche Unterlagen des VW-Konzerns vor, die für den Golf VI als „End of Production“ (EOP) den Dezember 2011 ausweisen. Während der nur gut dreijährigen Laufzeit des Modells rechnet Volkswagen demnach in Erwartung einer weiter abflauenden Autokonjunktur sehr konservativ mit einer Gesamtstückzahl von 1.589.117 Exemplaren. Kleinere Märkte wie Mexiko und Südkorea sind dabei jedoch noch nicht berücksichtigt. Vom Golf V hatte VW bis Mitte dieses Jahres bereits 2.344.182 Stück verkauft. 

10Feb/09

O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Öffnen der Autotür

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Selbst wenn Sie zur Bürgersteigseite aussteigen, müssen Sie schauen: Kommt ein Fahrradfahrer, kommt ein Passant, kommt ein Rollstuhlfahrer. Es ist Ihre Pflicht, sich zu vergewissern, bevor Sie das Auto verlassen. Nicht nur einmal in den Rückspiegel, sondern mehrmals zu schauen: Kann ich in dem Moment aussteigen ohne den fließenden Verkehr zu gefährden. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Vorsicht beim Öffnen der Autotür

Anmod: Wer aussteigen will und dafür die Autotür öffnet, darf dies nur dann, wenn sich zu dieser Zeit kein Fahrzeug von hinten nähert. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin.

Beitrag:  

Es war die klassische Situation: Frau und Kinder stiegen auf der Beifahrerseite aus, „Vater Familienoberhaupt“ und Fahrer schaute kurz in den Rückspiegel und wollte ebenfalls aussteigen – auf seiner Seite.
Doch da kam ein Müllfahrzeug – und kollidierte direkt mit der Fahrertür:

O-Ton: SFX

Der Mann wollte den Schaden ersetzt haben, die Entsorgungsfirma sah dies aber gar nicht ein – und so traf man sich vor dem Kammergericht Berlin. Dies entschied zugunsten des Fahrers – im Müllfahrzeug!!
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Derjenige, der auf der Fahrerseite aussteigt, ist verpflichtet, den fließenden Verkehr ganz genau zu beobachten, weil der fließende Verkehr immer Vorrang hat. In unserem Fall hat der Aussteigende versucht, sich damit zu rechtfertigen, der Müllwagen habe angehalten, als er in den Rückspiegel geschaut hat. – Länge 15 sec.

Darum habe er gedacht: Der Müllwagen steht dort und entsorgt die Tonnen. Aber dafür hatten die Richter kein Verständnis:

O-Ton: Selbst da hat das Kammergericht gesagt: Durch einen Blick in den Rückspiegel kann man nicht drauf schließen, dass der Müllwagen Müll aufnimmt. Es ist durchaus – und so war es ja auch in diesem Fall – der Müllwagen hat nur kurz angehalten ohne Müll aufzunehmen. Und der Fahrer hätte also, bevor er aussteigt, unbedingt nochmals in den Rückspiegel und sich vergewissern müssen, dass sich wirklich kein Fahrzeug von hinten nähert. – Länge 20 sec.  

Und da diese Situation sich überall wiederholen kann, hat Bettina Bachmann noch folgenden Tipp parat:

O-Ton: Selbst wenn Sie zur Bürgersteigseite aussteigen, müssen Sie schauen: Kommt ein Fahrradfahrer, kommt ein Passant, kommt ein Rollstuhlfahrer. Es ist Ihre Pflicht, sich zu vergewissern, bevor Sie das Auto verlassen. Nicht nur einmal in den Rückspiegel, sondern mehrmals zu schauen: Kann ich in dem Moment aussteigen ohne den fließenden Verkehr zu gefährden. – Länge 20 sec.

Bei Unfällen und Streitigkeiten über ein mögliches Mitverschulden sollte man immer direkt einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Experten sowie weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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10Feb/09

O-Ton: Vor der Durchfahrt Tor prüfen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, sie trifft eine erhebliche Mitschuld, weil sie die Fernbedienung erst dann hätte betätigen dürfen, als sie das Tor eingesehen hat. Dann hätte sie gesehen, das Tor ist geschlossen, sie drückt drauf, das Tor geht auf. In dem Fall war es aber so: Das Tor war offen, sie hat das Signal gegeben, das Tor hat sich geschlossen. – Länge 16 sec.

Denn unmittelbar davor hatte ein anderer Garagenbenutzer das Rolltor manuell geöffnet. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de

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10Feb/09

O-Ton: Von der Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn man eine Matte über eine Brücke legt, die auch über ein Gewässer führt, dann muss die wirklich rutschfest sein. Derjenige, der die benutzt, der kann davon ausgehen, dass es keine Rutschfalle ist. Denn deswegen liegt ja die rutschfeste Matte da, damit man nicht hinfällt. – Länge 13 sec.

Zwar müsste sich ein Fußgänger auch am Geländer festhalten, urteilten die Richter – und sprachen ihm 13.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.
Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

 

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