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09Okt/11

O-Ton + Magazin: Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfall

 Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Also, die Beharrlichkeit des Klägers hat sich ausgezahlt. Das Landgericht hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Aber das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben. Es hat gesagt: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der durch die Stornierung entstandenen Stornokosten. Grundsätzlich sei ein Bandscheibenvorfall, der operiert werden müsse, eine so schwerwiegende Erkrankung, dass Du hier zurücktreten kannst. – Länge 22 sec.

Auch sei der Vorfall „unerwartet“ gekommen. Allein das Bestehen wochenlanger Rückenschmerzen begründe keine Wahrscheinlichkeit eines Bandscheibenvorfalls, urteilten die Richter. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfall

Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

Beitrag.

Es fing ganz harmlos im Garten an. Unser späterer Kläger bekam vom Unkraut zupfen Schmerzen im Rücken. Und die gingen auch nicht wieder weg, erzählt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da das ja lästig ist, hat der Kläger entschieden: Jetzt buche ich mir erst einmal eine schöne Reise, damit ich mich ordentlich erholen kann. Er hat also trotz der anhaltenden Rückenbeschwerden eine Reise gebucht. – Länge 12 sec.

Eine 15-tägige Rundreise durch Argentinien und Chile sollte es sein. Zwei Monate vor Reisebeginn wurde bei dem Kläger ein Bandscheibenvorfall festgestellt, der nur operativ behandelt werden kann. Ein Reiseantritt war damit nicht mehr möglich. Er stornierte die Reise und wollte die Kosten dafür ersetzt bekommen.

O-Ton: Die Reiserücktrittskostenversicherung hat gesagt: Nein, nein, mein lieber Freund. Du hast seit Monaten an Rückenschmerzen gelitten – und hast dennoch die Reise gebucht. Das war vorhersehbar, das ist keine unerwartete Erkrankung, wir zahlen nicht die Stornogebühren. – Länge 12 sec.

Immerhin 6.000 Euro. Unser Kläger blieb stur – und beharrte auf seinem Recht, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Also, die Beharrlichkeit des Klägers hat sich ausgezahlt. Das Landgericht hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Aber das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben. Es hat gesagt: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der durch die Stornierung entstandenen Stornokosten. Grundsätzlich sei ein Bandscheibenvorfall, der operiert werden müsse, eine so schwerwiegende Erkrankung, dass Du hier zurücktreten kannst. – Länge 22 sec.

Auch sei der Vorfall „unerwartet“ gekommen. Allein das Bestehen wochenlanger Rückenschmerzen begründe keine Wahrscheinlichkeit eines Bandscheibenvorfalls, urteilten die Richter. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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