Wenn Ehepartner nach einer langen Trennungszeit von 13 Jahren sich schließlich doch noch scheiden lassen, dann sind die damaligen Vereinbarungen wie ein Versorgungsausgleich nur noch sehr bedingt gültig. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte einen solchen Fall zu entscheiden.
Auskünfte dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Die Voraussetzungen sind hier eine lange Trennungszeit – 13 Jahre – und eine vollständige wirtschaftliche Verselbständigung beider Ehepartner. Und dann kann nämlich auch der Versorgungsausgleich von Gerichts wegen beschränkt werden. Und die haben hier einfach die Regel gemacht: Plus ein Jahr nach der Trennung, nämlich dann, wenn ein Scheidungsverfahren losgegangen wäre nach dem einjährigen Trennungsjahr. – Länge 23 sec.
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