O-Ton: Zusätzlicher Vorname für eingebürgerte Person möglich

Menschen aus anderen Ländern, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, wünschen sich nicht selten einen deutsch klingenden Vornamen. Die Annahme eines zusätzlichen deutschen Vornamens ist möglich, wie das Oberlandesgericht Bamberg jetzt entschied.

In dem Fall wollte ein 1973 eingebürgerter Ägypter künftig die Vornamen „Leon“ und „Hassan“ tragen. Vor Gericht hatte der Mann in zweiter Instanz Erfolg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wer Deutscher wird und die Staatsangehörigkeit annimmt, hat Anspruch darauf, dass nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches sein Vorname auch eingedeutscht wird. Das ist nicht immer möglich. Es gibt kein deutsches Pendant zu Hassan. Also hat er auch die Möglichkeit, weil es ja der Integration dient, sich einen zweiten deutschen Vornamen geben zu lassen. – Länge 23 sec.

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