O-Ton: Arzthaftung wegen mangelhafter Aufklärung?

Vor ärztlichen Eingriffen müssen Patientinnen und Patienten über die Risiken aufgeklärt werden – neben dem allgemeinen Risiko eines Fehlschlages muss auch über spezifische Risiken informiert werden. Wann ist eine Aufklärung ausreichend?

Das Oberlandesgericht Celle machte deutlich: Wenn der Patient weiß, dass Alkohol- und Zigaretten den Erfolg mindern können, dann liegt das nicht an der fehlenden Aufklärung.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Die Richter haben gesagt, dass wenn ein Patient viel trinkt und raucht die Heilungschancen für seine Zahnprothesen nicht gut sind, dann ist eigentlich das eigentliche Risiko inkludiert. Wer über das spezielle Risiko aufgeklärt wird, dem muss nicht noch mal allgemein gesagt werden: Es gibt übrigens immer noch das spezielle Risiko einer Zahnprothese. – Länge 23 sec.

Mehr unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton