Auch ohne Beschilderung ist grundsätzlich das aufgesetzte Parken auf Gehwegen nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsbehörden sind verpflichtet, gerade in Wohnstraßen dagegen vorzugehen. Darum haben die Anwohner ein Recht darauf, dass die Verwaltungen das Recht auch durchsetzen, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Bremen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Behörde hat gesagt, die Bewohner haben kein Recht, dass gegen das Falschparken vorgegangen wird und haben nichts gemacht. So haben dann die Anwohner sich gezwungen gesehen, gerichtlich gegen die Behörde vorzugehen. Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass die Behörde vorgehen muss. Also, dass die Anwohner ein Recht haben auf Einschreiten der Behörde. – Länge 21 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Anwohner müssen unerlaubtes Parken auf dem Gehweg nicht hinnehmen
Auch ohne Beschilderung ist grundsätzlich das aufgesetzte Parken auf Gehwegen nicht erlaubt. Die Straßenverkehrsbehörden sind verpflichtet, gerade in Wohnstraßen dagegen vorzugehen. Darum haben die Anwohner ein Recht darauf, dass die Verwaltungen das Recht auch durchsetzen. Mehr dazu jetzt.
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O-Ton: Anwohner einer Straße wollten nicht mehr hinnehmen, dass bei ihnen in der Straße alles vollgeparkt ist, dass regelmäßig auf den Gehwegen Autos parken. Deshalb haben sie sich zuerst an die Behörde gewandt und gebeten, dagegen vorzugehen – entweder Autos abzuschleppen oder Poller auf die Gehwege zu stellen oder aber Verbotsschilder aufzustellen. – Länge 20 sec.
…schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins diesen Fall aus Bremen.
O-Ton: Die Behörde hat gesagt, die Bewohner haben kein Recht, dass gegen das Falschparken vorgegangen wird und haben nichts gemacht. So haben dann die Anwohner sich gezwungen gesehen, gerichtlich gegen die Behörde vorzugehen. – Länge 11 sec
Mit ihrer Klage verlangten die Anwohner, dass die Straßenverkehrsbehörde nicht nur gegen die Falschparker vorgeht, sondern dass anschließend die Maßnahmen auch auswertet werden. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass die Behörde vorgehen muss. Also, dass die Anwohner ein Recht haben auf Einschreiten der Behörde. – Länge 10 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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