O-Ton + Magazin: Keine Zeit zum Überlegen bei der Bildung einer Rettungsgasse

Rettungsgassen auf der Autobahn müssen zügig gebildet werden – sonst droht den Bummelanten eine erhebliche Strafe. Sobald man nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren kann oder der Verkehr zum Stillstand kommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in einem solchen Fall auf 230 Euro. Im schlimmsten Fall sind sogar Fahrverbote möglich.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn es sich staut und es nähert sich ein Rettungsfahrzeug, müssen Sie sofort, unverzüglich eine Rettungsgasse bilden. Sie haben nicht Zeit groß zu überlegen – fahre ich nach links?, fahre ich nach rechts? – sondern Sie müssen unverzüglich handeln. – Länge 15 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Keine Zeit zum Überlegen bei der Bildung einer Rettungsgasse

Wenn auf der Autobahn der Verkehr zum Stillstand kommt, muss man eine Rettungsgasse bilden. Diese einfache, aber möglicherweise lebensrettende Methode, um Rettungsfahrzeugen ungehindert Zugang zu einer Unfallstelle zu gewährleisten, ist mittlerweile allgemein bekannt. Sobald man nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren kann oder der Verkehr zum Stillstand kommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden, ansonsten droht ein Bußgeld, bei Behinderung muss man mit einem Fahrverbot rechnen. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Wenn es sich staut und es nähert sich ein Rettungsfahrzeug, müssen Sie sofort, unverzüglich eine Rettungsgasse bilden. Sie haben nicht Zeit groß zu überlegen – fahre ich nach links?, fahre ich nach rechts? – sondern Sie müssen unverzüglich handeln. – Länge 15 sec

betont Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und die Konsequenzen aus einer eventuellen Verzögerung können teuer werden.

O-Ton: Wenn Sie nicht rechtzeitig die Rettungsgasse bilden, weil Sie noch etwas überlegen wollen, dann droht Ihnen ein Bußgeld. Und wenn durch Ihr Verhalten die Rettungsmassnahme behindert wird, dann kann auch noch ein Fahrverbot folgen. – Länge 12 sec.

In dem Fall bummelte ein Autofahrer auf der mittleren Spur einer Autobahn eher linksseitig, während die anderen Fahrzeuge sich möglichst rechts auf der Mittelspur hielten. 230 Euro Bußgeld. Dagegen wehrte sich der Mann – aber auch das Oberlandesgericht bestätigte die Strafe. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Fahrer, der nicht rechtzeitig die Rettungsgasse gebildet hat, mit einem Bußgeld von 230 Euro belegt. – Länge 8 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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