O-Ton: Angefahrener Hund beißt Besitzer – haftet der Autofahrer?

Wenn ein Hund angefahren wird und das zunächst regungslose Tier beißt dann zu, haftet die Kfz-Versicherung des Autohalters – und nur zu einem Viertel die Krankenversicherung. Der Fall ging bis vor das Oberlandesgericht Celle. Die Richter sprachen der Krankenversicherung 75 Prozent der Behandlungskosten zu.

Frage an Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, warum muss die Autoversicherung zahlen?

O-Ton: Weil sich die Betriebsgefahr des Autos noch verwirklicht hat in dem Biss. Das auto hat den Hund angefahren, der lag da wie tot. Das Herrchen geht hin, will ihn anfassen und wird gebissen. – Länge 12 sec.

Mehr zu diesem außergewöhnlichen Fall unter verkehrsrecht.de

Download O-Ton