O-Ton: Fingierter Unfall? Indizien reichen!

Eine Unfallmanipulation muss nicht mathematisch exakt festgestellt werden. Es reicht aus, dass die Umstände für einen fingierten Unfall sprechen. Unfälle auf Parkplätzen ohne Zeugen mit langen Streifschäden gehören zu den Klassikern. Dann gehen die Kläger leer aus.

In dem Fall, den das Oberlandesgericht Schleswig zu entscheiden hatte, ging es um einen merkwürdigen langen Streifschaden auf einem Parkplatz.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein fingierter Unfall ist kein Unfall, sondern Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto und möchten ihn aber nicht gern selber bezahlen, sondern suchen einen anderen Autofahrer, der das dann bezahlt. Es ist eigentlich so, dass Versicherungen sehr, sehr genau wissen, wann fingierte Unfälle vorliegen oder wann gestellte Unfälle vorliegen, wenn gewisse Fallkonstellationen sind. Und von daher sind auch die Gericht jetzt schon auf dem richtigen Weg. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de

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