Rettungsgassen auf der Autobahn müssen zügig gebildet werden – sonst droht den Bummelanten eine erhebliche Strafe. Sobald man nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren kann oder der Verkehr zum Stillstand kommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Weiter
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O-Ton: Einfädeln bei Stau auf der Autobahn
Auch bei einem Stau auf der Autobahn hat der Verkehr auf der Fahrbahn Vorrang. Wer sich einfädeln möchte, muss im Zweifel warten. Tut er dies nicht, haftet der Einfahrende bei einem Unfall, so die Entscheidung des Oberlandesgericht Celle. Weiter
O-Ton + Magazin: Bei Unfallflucht riskiert man seinen Kaskoschutz
Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss an der Unfallstelle warten. Das gilt auch dann, wenn er nur die Leitplanke beschädigt hat. Andernfalls verliert man seinen Kaskoversicherungsschutz, so das Oberlandesgericht Koblenz. Weiter
O-Ton: Blick zum Kind auf der Rückbank ist grob fahrlässig
Der Blick zum Kind auf dem Rücksitz des Autos darf nur sehr kurz sein. Dauert das länger und kommt es dadurch zum Unfall, hat der Fahrer grob fahrlässig gehandelt. Ergo: Er muss haften – in dem Fall mit 50 Prozent des gesamten Schadens, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main. Weiter
O-Ton: Mehr als 130 kmh Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn – mitschuldig an Unfall!
Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn liegt bei 130 Stundenkilometern. Bei Überschreiten dieses Tempos besteht die Gefahr, bei einem Unfall mitzuhaften. In dem Fall wechselte ein Fahrer die Spur bei etwa 150 nur halb und fuhr dann zurück. Weiter