Wenn man Menschen fotografieren will, sollte man ihre Erlaubnis dafür haben – das ist den meisten Fotografen auch klar. Allerdings kann es auch Probleme geben, wenn man unerlaubt ein Haus abbildet. Denn auch bei Bauwerken kann das Urheberrecht gelten. Klingt kompliziert?
In der Praxis gibt es ein paar Einschränkungen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft sagt, es kommt immer auf den Einzelfall an.
O-Ton: Das Urheberrecht wird hier bestehen. Allerdings gibt es auch eine Auffangregelung. Das ist nämlich die Panoramafreiheit auch genannt die Straßenbildfreiheit. Natürlich dürfen Sie das Gebäude auch mit anderen Gebäuden im Gesamtzusammenhang fotografieren. Wenn Sie hingehen – bei Detailaufnahmen wird es wieder schwieriger. Aber der Grundsatz gilt: Was Sie von der Straße aus sehen können, darf auch fotografiert werden. – Länge 22 sec.
Im Gegensatz dazu: Wenn ich hinter eine Hecke gehen muss, um dort ein Haus zu fotografieren, wird es wohl schwieriger. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.