Wer im Besitz eines Testamentes ist, muss es auch beim Nachlassgericht abliefern. Tut er das nicht, muss er möglicherweise Schadensersatz zahlen, so das Oberlandesgericht Hamburg. In dem Fall stritten eine Tochter und die zweite Ehefrau des Verstorbenen.
Rechtsantwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wer ein Testament hat, muss es auch rausgeben. Wenn jetzt ein anderer sagt, ich habe noch Erbansprüche und beauftragt einen Rechtsanwalt, womöglich einen Gutachter oder sonstige Kosten entstehen, dann muss derjenige, der das Testament zurück gehalten hat, auch tatsächlich Schadensersatz zahlen. Das entfällt nur, wenn aus den anderen Testamenten – dem vorherigen und dem aktuellen – hervorgeht, dass man Erbe geworden ist. – Länge 22 sec.
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