O-Ton: Jobcenter darf Hartz-IV-Empfänger nicht zur Prostitution zwingen

Das Sozialgericht Berlin musste einen kniffligen Fall entscheiden: Darf eine Prostituierte aus Bulgarien nach Ende ihres Jobs Hartz IV-Leistungen bekommen oder nicht? Sie darf! Rein juristisch sind auch Sex-Worker selbstständig. Aber in dem Fall gelten noch andere Regeln.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Hintergründe zu dem Urteil.

O-Ton: Einmal haben wir eine Dienstleistung, die die Intimsphäre berührt. Wir haben ein Problem mit der Menschenwürde. Und aus der staatlichen Schutzpflicht ergibt sich eigentlich, von niemandem verlangen zu können, dass er sich prostituiert – nur um weniger Sozialhilfe zahlen zu müssen. – Länge 18 sec.

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