O-Ton: Auch zerstrittene Eltern müssen sich an gerichtliche Regelungen halten

Getrennte Eltern dürfen das Verhältnis ihres Kinds zum jeweils anderen Elternteil nicht erschweren. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Celle entschied, lebten die beiden gemeinsamen Kinder bei der Mutter. Gerichtlich war festgesetzt, dass der Vater jeweils Samstagvormittag mit seinen Söhnen telefoniert – allerdings liefen die Gespräche nicht ohne Störungen.

Daraufhin beantragte der Vater ein Ordnungsgeld gegen seine Ex. Mit Erfolg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es ist ganz wichtig, gerade wenn die Eltern sich nicht verstehen, dass man sich hier an die Regeln hält, die mal vereinbart wurden. Also, wenn ein Umgangsregel von einem Elternteil gestört wird, dann kann man auch mit Zwangsmaßnahmen und auch Zwangsgeld diese Umgangregel durchsetzen. Das Gericht hat gesagt: Wenn Ihr Euch schon nicht einigen könnt, dann müssen wir wenigsten dafür sorgen, dass Ihr Euch an die Regeln haltet, die wir festgelegt haben. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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