Aus gesundheitlichen Gründen kann man von der Helmpflicht befreit werden. Dabei ist aber auch zu prüfen, ob dem Betroffenen zugemutet werden kann, andere Verkehrsmittel zu nutzen. Ist dies der Fall, kann eine solche Befreiung zurückgenommen werden, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Er hatte ein ärztliches Attest. Aber um von der Helmpflicht befreit zu werden, muss man auch nachweisen, dass es einem nicht zumutbar ist, andere Verkehrsmittel zu benutzen. Also dass man auf das Kraftrad angewiesen ist. Und das ist in dem Fall nicht gelungen, damit war die Rücknahme der Ausnahmegenehmigung rechtmäßig. – Länge 17 sec.
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