O-Ton: Betriebsgefahr auch bei Be- und Entladen eines Lkw?

Unter Betriebsgefahr verstehen Juristen eine abstrakte Gefahr, die besteht, wenn ein Auto ganz normal benutzt wird. Je größer der Wagen, desto höher die Betriebsgefahr.

Die gibt es auch beim Be- und Entladen eines Lkw. Das entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Fall, der so unzählige Male täglich in Deutschland passieren könnte.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Zwei Arbeiter beluden mit Hilfe einer Elektroameise einen Lkw. Und dabei stieß der eine Lkw-Fahrer mit seiner Elektroameise gegen den rechten Fuß des anderen und verletzte ihn. Der Verletzte machte dann 100 Prozent Schadensersatz vor dem Gericht geltend. Der Verletzte hat aber nicht 100 Prozent bekommen, sondern zwei Drittel, da er sich die Betriebsgefahr des Lkw anrechnen lassen muss. – Länge 27 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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