Der Bundestag will Erwerb und Besitz von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu legalisieren. Was passiert dann im Straßenverkehr? Diese Frage debattiert auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins betont, dass bisherige Grenzwert bei der THC-Konzentration nichts über eine Fahruntüchtigkeit aussagt.
Ein Toleranzwert wie beim Alkoholkonsum werde benötigt.
Geschäftsführerin Bettina Bachmann:
O-Ton: Es ist beim Cannabis-Konsum wohl schlecht festzustellen, wann einer wirklich fahruntüchtig ist. Und außerdem sind die Wirkungen von Cannabis viel länger nachweisbar als die von Alkohol. Also auch noch nach Tagen können Sie nachweisen, dass Cannabis konsumiert wurde, was ja beim Alkohol nicht der Fall ist. – Länge 17 sec