Man kann sein Auto im Pfandleihhaus abgeben und es quasi zurück mieten. Dieses „cast and carry“-Modell nutzte auch eine Dame, sie kam dann aber mit den Raten in Verzug. Der Vertragspartner holte sich daraufhin das Auto zurück – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied. Und mehr noch: Er musste Wertersatz und Nutzungsentschädigung zahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie sich eigenmächtig Sachen holen, spricht man von verbotener Eigenmacht. Sie müssen mit demjenigen, der mit seinen Raten in Verzug ist, sprechen. Sie können nicht einfach dahin gehen und das Auto abholen, ohne den anderen zu informieren. – Länge 16 sec.
Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de