Besonders in den Ballungsräumen ist Wohnraum knapp. Dennoch können Vermieter nicht einfach schalten und walten. Die Möglichkeiten, den Mietvertrag gegen den Willen des Mieters zu beenden, sind sehr eingeschränkt.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entlarvte jetzt einen Vermieter, der zunächst Sanierungen ankündigte und dann wegen Eigenbedarf kündigte.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:
O-Ton: Die Richter haben ganz klar gesagt: Wer versucht hat, schon einen Aufhebungsvertrag vorzulegen. Wer den Mieter schon raushaben wollte und gesagt hat: Ich will die ganze Wohnung sanieren und es ist auch nicht wirtschaftlich, weil die Miete viel zu gering ist – und dann auch kündigt wegen Eigenbedarf. Das war unglaubwürdig. – Länge 15 sec.
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