O-Ton: Entgeltfortzahlung und Freistellung wegen Pflege der Oma?

Wenn man beispielsweise kranke Kinder zu Hause hat oder als Schöffe bei Gericht verpflichtet ist, hat man Anspruch auf eine Freistellung. Und auch, wenn man nahe Angehörige pflegen will, kann man freigestellt werden. Gleichzeitig hat man Anspruch auf die weitere Zahlung des Entgelts.

Gilt dies auch für die Pflege einer Großmutter? Ja, so das Arbeitsgericht Aachen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kriegt eine Freistellung vom Arbeitgeber, jeder kennt das: Wenn die Kinder zuhause krank sind, aber auch von nahen Angehörigen. Nahe Angehörige sind auch Geschwister und auch Großeltern, aber es muss ein Nähe-Verhältnis, ein besonderes Verantwortungsverhältnis, bestehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die gemeinsam in einem Haushalt leben. Das war hier der Fall und deshalb musste er den Mitarbeiter bezahlt freistellen. – Länge 20 sec.

Mehr unter anwaltauskunft.de. Arbeitgeber haben dann die Möglichkeit, sich die Kosten der Freistellung bei dem zuständigen Aufgabenträger erstatten zu lassen.

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