O-Ton: Entschädigung nach Geschlechterdiskriminierung bei Bewerbung über eBay–Kleinanzeigen

Mittlerweile dürfte sich herumgesprochen haben: Schreibt man als Arbeitgeber Stellen geschlechtsspezifisch und nicht geschlechtsneutral aus, können Diskriminierte eine Entschädigung verlangen – in der Regel das Dreifache des möglichen Bruttomonatsgehalts. Wer nur eine „Sekretärin“ sucht, diskriminiert. Dies gilt auch, wenn die Bewerbung und Nachfragen über die Chat-Funktion bei eBay-Kleinanzeigen laufen, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das hat beispielsweise Auswirkungen, wenn man diskriminiert wird und man dann eine Entschädigung haben will. Dann kann der Arbeitgeber sich nicht darauf zurück ziehen, der hat sich ja nur bei der Chat-Funktion von Ebay gemeldet. Für eine Bewerbung reicht es aus, dass er seine Identität preisgibt, sein Interesse und seine Qualifikation. – Länge 20 sec.

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