O-Ton: Fahrverbot für Berufskraftfahrer – Ausnahmen sind möglich

Bei Fahrverboten können Gerichte eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen von dem Verbot ausnehmen. Dadurch wird es Betroffenen ermöglicht, beispielsweise ihren Beruf als Berufskraftfahrer weiter auszuüben. Aber eine Ausnahme kann sich daher nicht auf alle Fahrzeuge eines Transportunternehmens beziehen, entschied das Oberlandesgericht Naumburg.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie können ein Fahrverbot auch nur für eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen verhängen. Also es muss nicht heißen, dass Sie überhaupt nicht mehr Auto fahren dürfen. Sondern es kann durchaus sein, dass Sie – wenn Sie Berufskraftfahrer sind – beruflich weiter Auto fahren dürfen, aber Ihren privaten Pkw nicht nutzen dürfen. – Länge 24 sec

In dem Fall war ein Mann außerorts mit 41 km/h zu schnell unterwegs, neben der Geldbuße von 320 € bekam er auch ein Fahrverbot von einem Monat. Dagegen klagte er. Der ganze Fall ist unter verkehrsrecht.de nachzulesen.

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