Korrekte Erfassung der Arbeitszeit ist wichtig – ein Betrug dabei ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende Folgen haben. Das Landesarbeitsgericht Rostock urteilte, eine Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer sich von zu Hause aus in ein Zeiterfassungssystem eingebucht und dann später am Arbeitsplatz erscheint.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Auch der Verdacht reicht schon aus, weil das so ein schwerwiegender Arbeitszeitbetrug ist, das eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Die flexible Arbeitszeit dient dem Mitarbeiter und den Mitarbeiterinnen. Wer also sich online zuhause einstempelt und dann erst ins Büro geht – das ist ein Arbeitszeitbetrug. – Länge 19 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de