O-Ton: Geringeres Einkommen – geringerer Trennungsunterhalt?

Der Unterhalt nach der Trennung bemisst sich am Einkommen. Wer weniger verdient, muss weniger Unterhalt zahlen. In dem Fall hatte ein Mann einen neuen Job, verdiente weniger und dementsprechend waren auch die Zahlungen an seine Ex geringer. Die Frau wollte das nicht hinnehmen und klagte: Er habe die Kündigung provoziert, indem er seinen Chef massiv beleidigt habe.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied anders, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Die Richter haben gesagt, es konnte eigentlich nicht nachgewiesen werden, dass er jetzt quasi vorsätzlich entlassen wurde. Also dass er seine Entlassung provoziert hat. Dem Mann wurde gekündigt, er hat eine neue Stelle gefunden. Bei der hat er weniger verdient und deshalb musste der Unterhalt neu berechnet werden. Die Frau konnte nicht nachweisen, dass er seine Kündigung provoziert hatte. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton