O-Ton: Urlaub trotz Rente wegen Erwerbsminderung?

Rentner bekommen rückwirkend keinen Urlaub. So entschied das Landesarbeitsgericht Thüringen im Fall einer Kassiererin. Sie erhielt Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bevor der Bescheid erging, hatte sie noch einen Urlaubsanspruch von rund 50 Tagen aus zwei Jahren. Die Ansprüche sind verfallen, so die Gerichte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Grundlage der Entscheidung:

O-Ton: Urlaubsanspruch – der besteht aus zwei Komponenten. Die Befreiung von der Arbeitspflicht und man kriegt trotzdem noch seinen Lohn. Das nennt sich dann Urlaub. Wenn ich aber bereits Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit beziehe, dann kann ich ja gar nicht von der Arbeit frei gestellt werden. Also fehlt diese Komponente. Also habe ich keinen Urlaubsanspruch für diesen Zeitraum, in dem ich diese Rente beziehe. – Länge 22 sec.

Ausführliche Infos zu dem Urteil unter anwaltauskunft.de

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