O-Ton: Gutschrift von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Corona-Infektion?

Nach dem Urlaubsgesetz gibt es eine Nachgewährung von Urlaubstagen, wenn man arbeitsunfähig ist. Was ist aber, wenn man wegen einer Infektion in Quarantäne muss, ohne krankgeschrieben zu sein?

In diesem Fall muss der Arbeitgeber die entsprechenden Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub gutschreiben, entschied das Arbeitsgerichts Bonn.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Nein, Du bekommst nichts zurück. Eine behördliche Quarantäne-Anordnung ersetzt kein ärztliches Attest. Das war das Erste und zweitens haben sie gesagt, wir können es auch nicht irgendwie analog anwenden. Weil eine Infektion, die zur Quarantäne geführt hat, keine aussage darüber trifft, ob man wirklich arbeitsunfähig ist. Vielleicht hat man gar keine Symptome und kann trotzdem Urlaub machen. – Länge 21 sec.

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