O-Ton: Kann während der Organisation von Betriebsratswahlen fristlos gekündigt werden?

Neben dem individuellen Arbeitsrecht gibt es noch das sogenannte kollektive Arbeitsrecht. Dies umfasst die Regelungen, unter welchen Umständen sich Beschäftigte organisieren können – mehrere Kündigungen einer Mitarbeiterin im Zusammenhang mit der Organisation einer Betriebsratswahl sind unwirksam, entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Düsseldorf.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über diesen Fall:

O-Ton: Grundsätzlich sind die Personen, die sich betrieblich organisieren – also, die im Betriebsrat sind oder eine Betriebsratswahl vorbereiten oder dort, wo es noch keinen Betriebsrat gibt, einen Wahlvorstand bilden wollen und dazu aufrufen – alle diese Personen stehen unter dem besonderen Schutz und können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de

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