O-Ton: Kein Fall für die Härteklausel – Scheidung trotz psychischer Erkrankung

Bei einer psychischen Erkrankung kann eine Scheidung möglicherweise zum Selbstmord führen. Steht das der Scheidung entgegen? Nein, so das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall wollte sich eine Frau nach knapp dreißigjähriger Ehe trennen – ihr alkoholabhängiger Mann wollte dies verhindern. Aber er unterlag vor Gericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Der Scheidungsantrag wurde ja in erster Instanz noch abgelehnt wegen einer möglichen Suizidgefährdung des Ehemannes. Aber dann hat die nächste Instanz, das Oberlandesgericht, gesagt: Nee, die Frau und der Mann können jetzt geschieden werden. Sie haben schon eine zeitlang getrennt im gleichen Hause gelebt. So dass die psychische Belastung nicht auf einmal durch den Schock der Scheidung kommt und damit nichts zu tun hat. Und deshalb gibt es hier die Möglichkeit für die Frau, sich auch tatsächlich scheiden zu lassen. – Länge 24 sec.

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