Die Vorgaben von Bebauungsplänen sind auch bei vermeintlich „leichteren“ Bauvorhaben wie dem Anbau eines Wintergartens genau zu beachten. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies die Klage eines Grundstückseigentümers ab. Der Wintergarten sollte vollständig außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegen.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn man mal was an sein Haus anbaut, so einen kleinen Wintergarten, dann kann das auch mal in die Fläche gehen, die eigentlich nicht überbaut werden soll. Das kriegt man schon manchmal genehmigt. Aber hier sollte ein großer Wintergarten mit 22,5 Quadratmetern entstehen. Da haben die Richter gesagt: Nein, das ist also keine bauliche Nebenanlage, das ist schon ein eigenständiges Gebäude. Das geht nicht. – Länge 22 sec.
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