Wenn Unternehmen „Greenwashing“ betreiben, ist irreführend und verboten. So urteilte das Landgericht München I und untersagte die Werbeaussagen zu einem „klimaneutralen Bier“. Das Gericht untersagte dem Unternehmen auch, das Bier als „CO2 positiv“ oder „klimaneutral hergestellt“ darzustellen, informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.
Rechtsanwalt Swen Walentowski über den Fall:
O-Ton: Was heißt denn „klimaneutral hergestellt“?, haben die Richter gesagt. Der Verbraucher hat überhaupt gar keine Information, ist das jetzt klimaneutral, weil kein CO2 entsteht? Oder weil Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden? Das wusste kein Mensch und deshalb hat das Gericht gesagt: Es sieht hier sehr nach Greenwashing aus. Der Verbraucher wird hier womöglich in die Irre geführt, das darf man nicht. – Länge 19 sec
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