O-Ton: Keine Erstattung bei selbst organisiertem Krankenrücktransport

Ein feiner Unterschied: Versicherungsnehmer bekommen die ihren selbst organisierten Krankenrücktransporte nicht ersetzt, wenn sie nur eine Police über den Rücktransport abgeschlossen haben. So entschied das Landgericht Kassel. In dem Fall hatte ein Mann seinen Krankentransport aus dem Kosovo und die Rückreise seiner Familie selbst zurück organisiert.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Guck in den Vertrag. Das ist eine Schadenversicherung. Und keine Geldversicherung. Da steht drin: Ich organisiere Dir und übernehme den Rücktransport. Nicht ich bezahle Dir den selbst organisierten Rücktransport. Da muss man drauf achten, wie man eigentlich versichert ist. – Länge 16 sec

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