Ein Scheidungsantrag aus dem Ausland kann in Deutschland nicht über WhatsApp zugestellt werden – jedenfalls ist er dann nicht „ordnungsgemäß mitgeteilt“. Diese Erfahrung macht ein Ex-Paar, die Deutsche und der Kanadier hatten in Kanada geheiratet. Nach der Trennung kehrte die Frau nach Deutschland zurück.
Der Mann beantragte in Kanada die Scheidung. Der Scheidungsantrag wurde der Frau über WhatsApp zugestellt. Dies ist nach kanadischem Recht möglich.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu den Hintergründen:
O-Ton: Es gibt auch eine Vereinbarung, das Haager Übereinkommen, über die Zustellung von solchen Schriftstücken. Der ist Deutschland aber nicht beigetreten. Also gilt die in Kanada zulässige Zustellung des Scheidungsantrags per WhatsApp in Deutschland nicht. Der Mann in Kanada dachte, er sei geschieden. Die Frau in Deutschland hat in Deutschland Recht bekommen – sie ist noch verheiratet. – Länge 21 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter anwaltauskunft.de
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