Bei Sturm und Hagel ist Hausrat auf Balkon oder Terrasse nicht von der Hausratversicherung geschützt. Etwas anderes gilt nur für Antennen oder Markisen. Versicherte haben also keinen Anspruch gegen die Hausratversicherung, wenn durch einen Sturm der Sonnenschirm beschädigt wird.
Dies entschied das Amtsgericht Freiburg. Nur die Terrasse selbst ist versichert.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Anders ist es mit dem Hausrat, der da drauf steht. Also, die Balkonmöbel, der Sonnenschirm, etc. Wird der bei einem Sturm bei einem Sturm beschädigt, hat man keinen Anspruch gegen die Hausratversicherung. Weil, man hätte den ja auch reinbringen können oder in den Keller oder ähnliches. Da wäre er geschützt worden. Wenn die Terrasse an sich zerstört oder beschädigt wird, dann hat man einen Anspruch. Aber nicht für die Dinge, die da drauf stehen. – Länge 25 sec.
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