O-Ton + Kollegengespräch: Klimawandel kann nicht mit Straftaten bekämpft werden

Der Klimawandel und seine Auswirkungen besorgt viele – ob der Protest durch Blockaden oder die Beschädigung von Kunst gerechtfertigt ist, beschäftigt zurzeit viele Gerichte. Manche Aktionen sind bloße Symboltaten und nicht gerechtfertigt. Die Begehung von Straftaten rechtfertigt die Sorge vor dem Klimawandel nicht, urteilte das Oberlandesgericht Celle und bestätigte die Verurteilung eines Klimaaktivisten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil aus Celle:

O-Ton: Wer auf den politischen Meinungsbildungsprozess einwirken möchte, kann dies in Wahrnehmung seiner Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, seines Petitionsrechtes und seines Rechtes auf Bildung politischer Parteien tun. Nicht aber durch die Begehung von Straftaten. – Länge 16 sec.

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Kollegengespräch:Klimawandel kann nicht mit Straftaten bekämpft werden

Der Klimawandel und seine Auswirkungen besorgt viele – ob der Protest durch Blockaden oder die Beschädigung von Kunst gerechtfertigt ist, beschäftigt zurzeit viele Gerichte. Manche Aktionen sind bloße Symboltaten und nicht gerechtfertigt. Das Recht bietet genügend Möglichkeiten, um für oder gegen etwas zu protestieren. Die Begehung von Straftaten rechtfertigt die Sorge vor dem Klimawandel nicht, urteilte das Oberlandesgericht Celle und bestätigte die Verurteilung eines Klimaaktivisten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Kann man das Thema Klimakleber juristisch greifen?
2. Wer im Stau steht, sieht das vielleicht nicht so entspannt wie die Juraprofessoren?

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