O-Ton + Kollegengespräch: Wann muss der Reiseveranstalter Schadenersatz zahlen?

Warten beim Einchecken im Hotel, ein Wespenstich, eine zerbrochene Flasche, eine gebrochene Fahrradkette und ein Handgelenksbruch auf dem Boot – im Urlaub kann viel passieren. Kann man dafür Schadensersatz verlangen? Oder ist das einfach nur Lebensrisiko?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über echte Reisemängel:

O-Ton: Wenn ich nicht drauf hingewiesen worden bin auf eine echte Baustelle. Wenn nur gesagt wurde „Erholung im Grünen“, dann kann man da noch was machen. Wichtig ist, dass man alle Mängel vor Ort anmeldet und nicht denkt, ich fahre erst mal wieder nach Hause. Und nach zwei Wochen mache ich den Mangel geltend. Dann kann der Reiseveranstalter immer sagen, ich hätte dir eine andere Unterkunft besorgt oder Dich umgebucht oder ähnliches. – Länge 21 sec.

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Kollegengespräch: Wann muss der Reiseveranstalter Schadenersatz zahlen?

Warten beim Einchecken im Hotel, ein Wespenstich, eine zerbrochene Flasche, eine gebrochene Fahrradkette und ein Handgelenksbruch auf dem Boot – im Urlaub kann viel passieren. Kann man dafür Schadensersatz verlangen? Oder ist das einfach nur Lebensrisiko?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wo sind die Grenzen für die Gerichte?
2. Ein Wespennest auf der Terrasse – ist ein Mangel?
3. Was wären dann Mängel?

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