O-Ton + Magazin: Bei tiefstehender Sonne Geschwindigkeit anpassen!

Auch wer nicht zu schnell fährt, kann einen Verkehrsverstoß begehen. Mit einer Geldbuße muss beispielsweise rechnen, wer seine Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten anpasst – wenn die Sonne blendet. Das Amtsgericht Rinteln entschied gegen einen Autofahrer, der statt erlaubten 50 nur mit 40 Stundenkilometern unterwegs war – und trotzdem mit einem Wagen am Straßenrand kollidierte.

Weil die Sonne ihn geblendet hatte.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Selbst, wenn Sie 50 fahren dürften, sollten Sie das natürlich nicht ausreizen. Denn es gibt noch den Paragraph 3 STVO. Und Sie müssen Ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen. Und da kann es manchmal sein, dass Sie nur 30 fahren können, auch wenn Sie 50 fahren dürften. Gleiches gilt ja bei Regen oder Nebel. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Bei tiefstehender Sonne Geschwindigkeit anpassen!

Auch wer nicht zu schnell fährt, kann einen Verkehrsverstoß begehen. Mit einer Geldbuße muss beispielsweise rechnen, wer seine Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten anpasst – wenn die Sonne blendet. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Das wissen wir, glaube ich, alle. Die tiefstehende Sonne hat uns alle schon geblendet. Aber selbst, wenn man die Sonnenklappe im Auto runtermacht und mit Sonnenbrille fährt, ist es häufig sehr, sehr schwierig, Hindernisse zu erkennen. – Länge 13 sec.

…betont Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. So ein Fall beschäftigte nun das Amtsgericht Rinteln.

O-Ton: Ein Autofahrer fuhr – er hätte 50 fahren können, fuhr aber nur 40 Stundenkilometer – er erkannte aufgrund der tiefstehenden Sonne ein am Straßenrand geparktes Fahrzeug nicht und fuhr auf. – Länge 12 sec.

Nach sorgfältiger Prüfung entschied das Gericht: Der Fahrer hätte erkennen müssen, dass er geblendet wurde und er so einfach zu schnell unterwegs war. Daraus resultierte eine Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit und eine Geldbuße von 145 Euro. Bettina Bachmann:

O-Ton: Selbst, wenn Sie 50 fahren dürften, sollten Sie das natürlich nicht ausreizen. Denn es gibt noch den Paragraph 3 STVO. Und Sie müssen Ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen. Und da kann es manchmal sein, dass Sie nur 30 fahren können, auch wenn Sie 50 fahren dürften. Gleiches gilt ja bei Regen oder Nebel. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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