O-Ton + Magazin: Betrunken vor parkendes Auto gelegt – Mitverschulden bei Unfall

Es kommt die Zeit der Gartenfeste – doch Vorsicht: Auto legt, einschläft und von anfahrenden Wagen überrollt wird, ist zur Hälfte schuld. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Ein Mädchen war bei solch einem Unfall schwer verletzt worden, das nach einer Feier betrunken vor einem Auto schlief.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Dann kam die Fahrerin und hat sich von hinten dem Auto genähert und überfuhr das Mädchen, das vor dem Auto lag. Die Geschädigte hat große Verletzungen gehabt und verlangte ein Schmerzensgeld, das OLG Karlsruhe hat ihr nur die Hälfte des Schmerzensgeldes – 6.000 Euro – zugesprochen, da sie sich ein Mitverschulden in Höhe von 50 Prozent anrechnen lassen muss, da sie sich eben stark alkoholisiert vor das Auto zum Schlafen gelegt hat. – 23 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Betrunken vor parkendes Auto gelegt – Mitverschulden bei Unfall

Es kommt die Zeit der Gartenfeste – doch Vorsicht: Wer sich in der Dunkelheit betrunken vor ein Auto legt, einschläft und von anfahrenden Wagen überrollt wird, ist zur Hälfte schuld. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Ein Mädchen war bei solch einem Unfall schwer verletzt worden.

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie alkoholisiert einen Unfall erleiden, dann müssen Sie sich ganz häufig ein Mitverschulden anrechnen lassen. Weil Sie in alkoholisiertem Zustand am Straßenverkehr teilgenommen haben, und das ist einfach schuldhaft. – Länge 15 sec

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die Sache hatte ganz harmlos begonnen. Es war eine Geburtstagsfeier – allerdings mit tragischem Ausgang. Eine fast 17-jährige lag mit über zwei Promille vor dem Wagen auf dem Grundstück und schlief.

O-Ton: Dann kam die Fahrerin und hat sich von hinten dem Auto genähert und überfuhr das Mädchen, das vor dem Auto lag. Die Geschädigte hat große Verletzungen gehabt und verlangte ein Schmerzensgeld, das OLG Karlsruhe hat ihr nur die Hälfte des Schmerzensgeldes – 6.000 Euro – zugesprochen, da sie sich ein Mitverschulden in Höhe von 50 Prozent anrechnen lassen muss, da sie sich eben stark alkoholisiert vor das Auto zum Schlafen gelegt hat. – 23 sec.

Und mit diesem Richterspruch war das Mädchen sogar noch gut bedient. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Vorgerichte waren der Meinung, dass die Geschädigte sogar zu 75 Prozent haften muss. Und der Autofahrerin nur die Betriebsgefahr des Autos in Höhe von 25 Prozent anzurechnen ist. Und dagegen hat dann die Geschädigte geklagt und das Obergericht hat das gesagt: Zu 50 Prozent haftet auch die Fahrerin des Autos. – Länge 14 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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