O-Ton + Magazin: Fahrverbot nach zwei Jahren – Gericht hebt Urteil auf

Bei einer langen Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren zwischen der Tat und dem Urteil muss das Gericht prüfen, ob ein Fahrverbot noch seinen erzieherischen Zweck erfüllen kann. Fehlt diese Prüfung, muss das Urteil aufgehoben werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt musste sich mit diesem Fall beschäftigen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn man jemanden erziehen will, das ist auch in der Kindererziehung so, dann muss die Strafe auf dem Fuß folgen. Und man kann nicht nach zwei Jahren sagen: „Jetzt dürfen Sie zwei Monate nicht fahren!“, weil Sie irgendetwas gemacht haben, was nicht in Ordnung war. Und deswegen ist da die Regel so: Nach über zwei Jahren kann kein Fahrverbot mehr verhängt werden. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrverbot nach zwei Jahren – Gericht hebt Urteil auf

Bei einer langen Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren zwischen der Tat und dem Urteil muss das Gericht prüfen, ob ein Fahrverbot noch seinen erzieherischen Zweck erfüllen kann. Fehlt diese Prüfung, muss das Urteil aufgehoben werden. Klingt merkwürdig? Dann hören Sie mal:

Beitrag:

Das Oberlandesgericht Frankfurt musste sich mit diesem Fall beschäftigen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn ein Fahrverbot verhängt wird und Sie gehen danach in Berufung und fechten das alles an, und dann dauert es mehr als zwei Jahre, bis die endgültige Entscheidung vorliegt und ein Fahrverbot ausgesprochen wird – dann ist das Oberlandesgericht Frankfurt der Meinung, dass das Fahrverbot nicht mehr verhängt werden darf. Weil es eben keine erzieherische Funktion mehr hat, wenn der zeitliche Abstand zwischen Tat und Fahrverbot zu lang ist. – Länge 25 sec.

Zunächst hatte der Temposünder eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot bekommen. Allerdings wehrte er sich dagegen. Das Urteil wurde aufgehoben – und das Fahrverbot auf zwei Monate erhöht. Bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts…..

O-Ton: Wenn man jemanden erziehen will, das ist auch in der Kindererziehung so, dann muss die Strafe auf dem Fuß folgen. Und man kann nicht nach zwei Jahren sagen: „Jetzt dürfen Sie zwei Monate nicht fahren!“, weil Sie irgendetwas gemacht haben, was nicht in Ordnung war. Und deswegen ist da die Regel so: Nach über zwei Jahren kann kein Fahrverbot mehr verhängt werden. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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