O-Ton + Magazin: KI im Straßenverkehr erfordert strenge Regeln

Künstliche Intelligenz kann auch im Straßenverkehr eingesetzt werden, in der Folge könnten Verkehrsverstöße geahndet werden. Eine Datenspeicherung ohne Grund stößt aber auf Widerstand – auch beim Amtsgericht Trier. Die Richter lehnten eine entsprechende KI-gestützte Überwachungstechnologie namens „MonoCam“ ab.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es wird immer mehr diskutiert, in wie weit man KI im Straßenverkehr einsetzen kann. Es gibt die Technologie der sogenannten MonoCam. Und die erfasst durch ein bestimmtes Fenster fahrende Fahrzeuge. Sie kann eben auch Verstöße aufzeichnen. Und dann wird das Bild weitergeleitet und ausgewertet. Also die Aufnahmen werden gespeichert. – Länge 25 sec.

Nach dem Urteil stellt sich auch die Frage, welche anderen KI-gestützten Überwachungen in der Zukunft noch erlaubt sein könnten. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: KI im Straßenverkehr – was ist erlaubt und was nicht?

Künstliche Intelligenz kann auch im Straßenverkehr eingesetzt werden, in der Folge könnten Verkehrsverstöße geahndet werden. Allerdings macht sich auch ein bisschen George Orwell breit, wenn alles ansatzlos gespeichert wird. Das Amtsgericht Trier hat eine entsprechende KI-gestützte Überwachungstechnologie namens „MonoCam“ abgelehnt. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Es wird immer mehr diskutiert, in wie weit man KI im Straßenverkehr einsetzen kann. Es gibt die Technologie der sogenannten MonoCam. Und die erfasst durch ein bestimmtes Fenster fahrende Fahrzeuge. Sie kann eben auch Verstöße aufzeichnen. Und dann wird das Bild weitergeleitet und ausgewertet. Also die Aufnahmen werden gespeichert. – Länge 25 sec.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Als eines der ersten Gerichte in Deutschland hat sich das Amtsgericht Trier mit dem Thema beschäftigt. Ergebnis: Die Datenerhebung durch „MonoCam“ ist rechtswidrig – die gesetzliche Grundlage dafür fehlt.

O-Ton: Es stellen sich erhebliche datenschutzrechtliche Fragen, auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn Sie einfach aufgenommen werden und davon nichts wissen, und Ihre Fotos ausgewertet werden. Es kann ja sein, dass Sie gar keinen Verstoß im Straßenverkehr begangen haben. Also: Eine ansatzlose Speicherung ist abzulehnen. – Länge 20 sec.

Nach dem Urteil stellt sich auch die Frage, welche anderen KI-gestützten Überwachungen in der Zukunft noch erlaubt sein könnten. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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