O-Ton + Magazin: Nutzungsausfall auch bei längeren Reparaturen

Nach einem Unfall bekommen die Geschädigten für die Dauer der Reparatur des Fahrzeugs einen Nutzungsausfall bezahlt. Und was ist, wenn wegen gestörter Lieferketten die Ersatzteile nicht lieferbar sind? Die Frist kann schon mal auf mehrere Monate steigen, die gegnerische Versicherung musste dies in einem Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf begleichen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Ihr Auto nicht repariert werden kann, weil die Ersatzteile nicht lieferbar sind und Sie darauf warten müssen, dann muss die Versicherung des Schädigers auch den gesamten Ausfall bezahlen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, wenn nicht geliefert wird. Sie müssen auch nicht bei dem Hersteller nachfragen, wann kommt das Ersatzteil. Und Sie können sich auch drauf verlassen, dass Ihre Werkstatt alles tun wird, um das Ersatzteil zu beschaffen. – Länge 31 sec

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Magazin: Nutzungsausfall auch bei längeren Reparaturen

Nach einem Unfall bekommen die Geschädigten für die Dauer des Verlustes des Fahrzeugs einen Nutzungsausfall bezahlt. Und was ist, wenn wegen gestörter Lieferketten die Ersatzteile nicht lieferbar sind? Die Frist kann schon mal auf mehrere Monate steigen, die gegnerische Versicherung musste dies in einem Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf begleichen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es war wie so oft – der Wagen war nach einem Unfall beschädigt und musste in die Werkstatt. Hier allerdings klemmte es, ein Airbag-Modul der Beifahrerseite war nicht zu bekommen. Der Wagen blieb stehen und wurde nicht fertig.

O-Ton: Wenn Ihr Auto nicht repariert werden kann, weil die Ersatzteile nicht lieferbar sind und Sie darauf warten müssen, dann muss die Versicherung des Schädigers auch den gesamten Ausfall bezahlen. – Länge 15 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Sie sind nicht dafür verantwortlich, wenn nicht geliefert wird. Sie müssen auch nicht bei dem Hersteller nachfragen, wann kommt das Ersatzteil. Und Sie können sich auch drauf verlassen, dass Ihre Werkstatt alles tun wird, um das Ersatzteil zu beschaffen. – Länge 16 sec

Die gegnerische Versicherung wollte jedoch nur Nutzungsausfall für 31 Tage bezahlen. Doch da machte das Oberlandesgericht einen Strich durch die Rechnung – die kompletten 104 Tage Ausfall mussten übernommen werden. Bettina Bachmann:

O-Ton: Als Unfallopfer dürfen Sie nicht schlechter gestellt werden, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Und deshalb haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug und den Nutzungsausfall, bis Sie wirklich Ihr Auto wieder nutzen können. – Länge 14 sec.

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