Unfallflucht ist strafbar. Was ist, wenn man den Unfall nicht bemerkt – und weiter fährt? So erging es einer Linksabbiegerin, die mit ihrem Anhänger einen anderen Wagen gestreift hatte. Sie fuhr weiter, eben weil sie die Berührung nicht bemerkt hatte.
Ihr wurde zunächst wegen Fahrerflucht der Führerschein vorläufig entzogen – sie klagte und das Landgericht Lübeck gab ihr Recht.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Der Unfallort ist der Ort, an dem der Unfall sich ereignet. Und wenn Sie 240 Meter weiter angesprochen werden, sie hätten ein Auto geschrammt, dann sind Sie nicht mehr am Unfallort. Und wenn Sie dann einfach weiter fahren, dann können Sie sich nicht vom Unfallort entfernen, weil Sie ja gar nicht mehr am Unfallort waren. – Länge 19 sec.
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