Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einen brisanten Fall entschieden. Darf ein Gutachten, von dem die Fahrerlaubnisbehörde durch Zufall erfährt, für den Führerscheinentzug genutzt werden? Ja, es darf – und der Betroffene muss künftig zu Fuß gehen.
Durch die Entziehung der Fahrerlaubnis sollen unbeteiligte Verkehrsteilnehmer vor Gefahren geschützt werden, die von ungeeigneten Kraftfahrern ausgingen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Familiengericht hatte ein Gutachten anfertigen lassen und in dem Gutachten ergab sich, dass der Proband harte Drogen konsumierte. Dieses Gutachten wurde dann unter der Hand an die Fahrerlaubnisbehörde weiter gespielt. Und daraufhin wurde dem Mann der Führerschein entzogen, weil jeder, der Drogen konsumiert, ungeeignet ist zum Führern von Fahrzeugen. – Länge 22 sec.
Weitere Informationen zu dem Fall unter verkehrsrecht.de