So genannte „Begegnungszonen“ sind Straßen, auf denen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer gemeinsam unterwegs sind. Das erfordert besondere Rücksicht, um dann aber nicht die Unfallgefahr zu erhöhen, kommen Geschwindigkeitsbegrenzungen – auch für Radfahrer – in Betracht.
Dies ist auch zulässig. Selbst dann, wenn es in den Vorjahren nicht zu einer besonderen Zahl von Unfällen mit Fahrradbeteiligung gekommen ist.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: In Berlin hat die Verwaltung gesagt, zehn Stundenkilometer ist das Tempolimit für Fahrradfahrer. Das wollte ein Radfahrer nicht akzeptieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat aber entschieden, dass es rechtmäßig ist, auch für Fahrradfahrer in einer Begegnungszone ein Tempolimit zu verhängen. – Länge 20 sec.
Mehr zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Tempo 10 km/h für Fahrräder in Begegnungszonen rechtmäßig
Sie gehören zu neuesten Ideen der Verkehrsplaner – so genannte „Begegnungszonen“. Durch Umbauten auf Straßen entsteht eine dichtere Gemengelage zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Hören Sie mal diesen Fall.
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O-Ton: In einer Begegnungszone können sie die verschiedensten Verkehrsteilnehmer begegnen, also Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrern, Quadfahrer. Und was es sonst noch alles gibt. – Länge 10 sec.
Erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings: Ganz ungefährlich sind diese Begegnungszonen nicht.
O-Ton: Es ist sehr schwierig in einer Begegnungszone zu vermeiden, dass es Unfälle gibt. Weil jeder mit einer anderen Geschwindigkeit unterwegs ist und jeder muss auch Rücksicht auf den anderen nehmen. – Länge 11 sec
Um dann aber nicht die Unfallgefahr zu erhöhen, kommen Geschwindigkeitsbegrenzungen – auch für Radfahrer – in Betracht. Dies ist auch zulässig. Selbst dann, wenn es in den Vorjahren nicht zu einer besonderen Zahl von Unfällen mit Fahrradbeteiligung gekommen ist. Bettina Bachmann:
O-Ton: In Berlin hat die Verwaltung gesagt, zehn Stundenkilometer ist das Tempolimit für Fahrradfahrer. Das wollte ein Radfahrer nicht akzeptieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat aber entschieden, dass es rechtmäßig ist, auch für Fahrradfahrer in einer Begegnungszone ein Tempolimit zu verhängen. – Länge 20 sec.
Mehr zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.
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