O-Ton + Magazin: Unfall durch ein Kind – Mutter muss haften

Ein tragischer Unfall in Norddeutschland: Ein kleiner Knirps wird nach einer Familienfeier ins Auto gebracht, die Fahrt soll gleich nach Hause gehen. Die Mutter geht noch einmal zurück ins Haus – der Kleine startet den Wagen und verletzt seine Oma schwer. Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg wollte die Krankenkasse der Großmutter die Behandlungskosten von der Mutter des Kindes ersetzt bekommen. Und die Kasse bekam Recht.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Mutter muss die Kosten übernehmen, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Sie hätte das Kind anschnallen müssen, sie hätte den Schlüssel mitnehmen müssen und sie hätte zusätzlich noch eine Person beauftragen müssen, die auf das Kind aufpasst während ihrer Abwesenheit. – Länge 19 sec

Mehr Informationen zu dem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Unfall durch ein Kind – Mutter muss haften

Ein tragischer Unfall in Norddeutschland: Ein kleiner Knirps wird nach einer Familienfeier ins Auto gebracht, die Fahrt soll gleich nach Hause gehen. Die Mutter geht noch einmal zurück ins Haus – der Kleine startet den Wagen und verletzt seine Oma schwer. Hier ist der ganze Fall, den das Oberlandesgericht Oldenburg entschied.

Beitrag:

O-Ton: Dem Kind – zweieinhalb Jahre alt – ist es gelungen, den Wagen zu starten. Das Auto hat einen Satz nach vorne gemacht und die Großmutter schwer an den Knien verletzt. – Länge 7 sec.

…schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins den Fall. Vor Gericht kam alles, weil die Krankenkasse die Behandlungskosten der Großmutter erstattet haben wollte.

O-Ton: Die Mutter hat ihre Aufsichtspflicht verletzt und wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht konnte die Krankenkasse der Großmutter eben Regress nehmen bei der Mutter. Also die Krankenkasse muss nicht zahlen, weil die Mutter für ihr Kind haftet. – Länge 16 sec.

Der Junge war vom Kindersitz gekrabbelt und hatte sich die Autoschlüssel vom Armaturenbrett geangelt. So startete er den Wagen und fuhr seine Oma an, die wegen schwerer Verletzungen beider Kniegelenke umfangreich im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Richter urteilten eindeutig – die Mutter muss haften, so Bettina Bachmann:

O-Ton: Sie hätte das Kind anschnallen müssen, sie hätte den Schlüssel mitnehmen müssen und sie hätte zusätzlich noch eine Person beauftragen müssen, die auf das Kind aufpasst während ihrer Abwesenheit. – Länge 13 sec

Mehr Informationen zu dem Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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