Unfallflucht ist das häufigste deutsche Verkehrsdelikt: Im Jahr 2016 wurden über 40.000 Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort abgeurteilt. Dies ist knapp ein Drittel aller Aburteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr.
Das Landgericht Düsseldorf entschied im Fall einer betrunkenen Autofahrerin: Die Versicherung muss nicht zahlen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Sie verließ den Unfallort, ohne die gesetzliche Wartepflicht zu erfüllen. Die Begründung war: Sie sei schuldunfähig gewesen. Die Polizei kam dann etwas später in die Wohnung und man stellte einen Promillewert fest von 3,27 Promille. – Länge 14 sec.
Denn durch ihr Weglaufen waren notwendige Untersuchungen nicht mehr möglich. Daher ging die Frau leer aus. Mehr Infos dazu und den passenden Anwalt für den eigenen Fall gibt es unter verkehrsanwälte.de.
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Unfallflucht ist das häufigste deutsche Verkehrsdelikt: Im Jahr 2016 wurden über 40.000 Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort abgeurteilt. Dies ist knapp ein Drittel aller Aburteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr. In dem Fall eines Mannes, der gegen einen Baum gerutscht war, wollte die Versicherung nicht zahlen. Zwar war der Baum nicht beschädigt, aber er habe nicht die Polizei geholt. Die Richter sahen das anders.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Daraufhin ist der Mann weiter gefahren. Und jetzt verweigerte die Versicherung, den Schaden zu ersetzen, weil sie meinte, er habe Unfallflucht begangen. Das hat aber das Landgericht Schweinfurt abgelehnt. Weil, wenn kein Schaden ist, dann habe ich auch keine Pflicht am Unfallort zu warten, bis die Polizei kommt. – Länge 16 sec.
Mehr Infos dazu und den passenden Anwalt für den eigenen Fall gibt es unter verkehrsanwälte.de.
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Magazin: Unfallflucht ist nicht gleich Unfallflucht
Unfallflucht ist das häufigste deutsche Verkehrsdelikt: Im Jahr 2016 wurden über 40.000 Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort abgeurteilt. Dies ist knapp ein Drittel aller Aburteilungen wegen Straftaten im Straßenverkehr. In zahlreichen Kaskoversicherungen ist geregelt, dass bei einer Unfallflucht, also bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, die Versicherung nicht zahlen muss. Aber nicht in allen Fällen liegt ein solches unerlaubtes Entfernen vor. Zwei unterschiedlich Fälle – hören Sie mal.
Beitrag:
Zunächst war da eine Frau, die erst ordentlich trank und sich dann hinter das Steuer setzte. Und prompt kam es zum Unfall, die Frau rannte weg.
O-Ton: Sie verließ den Unfallort, ohne die gesetzliche Wartepflicht zu erfüllen. Die Begründung war: Sie sei schuldunfähig gewesen. Die Polizei kam dann etwas später in die Wohnung und man stellte einen Promillewert fest von 3,27 Promille. – Länge 14 sec.
…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall landete vor Gericht. Denn die Versicherung konnte nicht erkennen, dass die Autofahrerin tatsächlich schuldunfähig war, wie sie behauptete. Ein Sachverständiger war da auch im Zweifel.
O-Ton: Die Versicherung hat gesagt, wir bezahlen nicht, weil die Frau hätte nachweisen müssen, dass sie wirklich in ihrer Einsicht gemindert war, dass die sie schuldunfähig war. Dass sie nicht nur viel getrunken hatte und betrunken war, sondern zusätzlich auch noch schuldunfähig. – Länge 13 sec.
Und die Versicherung musste nicht zahlen. Ganz anders der Fall eines Mannes, der gegen einen Baum gerutscht war. Auch hier wollte die Versicherung nicht zahlen. Begründung: Er habe nicht die Polizei geholt. Bettina Bachmann:
O-Ton: Daraufhin ist der Mann weiter gefahren. Und jetzt verweigerte die Versicherung, den Schaden zu ersetzen, weil sie meinte, er habe Unfallflucht begangen. Das hat aber das Landgericht Schweinfurt abgelehnt. Weil, wenn kein Schaden ist, dann habe ich auch keine Pflicht am Unfallort zu warten, bis die Polizei kommt. – Länge 16 sec.
Zwei Beispiele, die zeigen: Es kommt auf den Einzelfall an. Mehr Infos dazu und den passenden Anwalt für den eigenen Fall gibt es unter verkehrsanwälte.de.
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